nahe der armutsgrenze
über CHF 9'000 (ca. € 5'200) pro monat verdienen und als begründung angeben, warum man keine ausbildungsgelder für die tochter bezahlen kann, einen notbedarf von über CHF 10'000 angeben, ist die frechste ausrede, die ich je gehört habe.
bin gespannt, was der rechtsstaat schweiz dazu meint...
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pipistrella - 11. Dez, 21:43
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